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BVerwG, 13.03.1981 - 6 C 192.80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 31.07.1980 - 11 A 90.80
- BVerwG, 13.03.1981 - 6 C 192.80
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1981 - 6 C 192.80
Die davor und danach in die Entscheidungsgründe aufgenommenen formularmäßigen Bemerkungen über die Überzeugungsbildung des Gerichts aufgrund des Beweisergebnisses enthalten keine substantiierte Würdigung der Bekundungen des Klägers und des sonstigen Akteninhalts, soweit aus ihm Umstände zu entnehmen sind, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 55, 217) für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Einzelfall von ausschlaggebender Bedeutung sein können.Den formelhaften Bemerkungen des Verwaltungsgerichts ist auch in keiner Weise zu entnehmen, daß der Entscheidung des Klägers eine geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangegangen ist, was nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel für die Annahme einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG verlangt werden muß (vgl. BVerwGE 55, 217 [220]).
- BVerwG, 06.03.1984 - 6 CB 136.82
Rechtsmittel
Soweit sich die Beschwerde für die von ihr angenommene grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zunächst darauf beruft, die Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts enthielten keine hinreichende Würdigung der Person des Klägers, macht sie sinngemäß einen Verstoß gegen die vom Bundesverwaltungsgericht zur Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen unter Beachtung des § 108 Abs. 1 VwGO entwickelten Grundsätze (vgl. insbesondere BVerwGE 61, 365) geltend; dies ergibt sich auch aus dem im Schriftsatz vom 3. Juni 1983 enthaltenen Hinweis auf das in der Revisionssache BVerwG 6 C 192.80 ergangene Urteil des beschließenden Senats vom 13. März 1981 (nicht 1983).